Rechtliche Informationen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Version 1.0 · 17. September 2026
Die Unternehmensangaben werden ergänzt. Die Felder in eckigen Klammern werden durch Unternehmensname, Geschäftsanschrift und Handelsregisternummer ersetzt. Es gilt niederländisches Recht.
Diese Bedingungen betreffen geschäftliche Verträge über RotoSuite. Zusammen mit angenommenem Angebot oder Auftrag, Auftragsverarbeitungsvertrag, SLA und Projektvereinbarungen bilden sie den Vertragsrahmen. Ein Websitebesuch oder eine Demoanfrage begründet kein Abonnement.
Vollständigen Text herunterladen und speichern (.txt)1. Parteien und Begriffe
Anbieter: [COMPANY_NAME], ansässig in [REGISTERED_ADDRESS], niederländische Handelsregisternummer [KVK_NUMBER], als Anbieter von RotoSuite. Kunde: die juristische Person oder geschäftlich beziehungsweise beruflich handelnde natürliche Person, die den Vertrag schließt. Nutzer: eine für den Kunden zugangsberechtigte Person.
Dienst: vereinbarter Zugang zu RotoSuite und aktivierten Modulen einschließlich vereinbarter Unterstützung. Kundendaten: vom oder für den Kunden bereitgestellte Daten und für ihn erzeugte Inhalte. Vertrag: angenommener Auftrag mit einbezogenen Dokumenten. Schriftlich umfasst E-Mail und andere dauerhaft dokumentierte elektronische Kommunikation. Ein SLA enthält nur ausdrücklich vereinbarte Leistungsniveaus.
2. Geltung und Vertragsschluss
Diese Bedingungen gelten, wenn sie vor oder bei Vertragsschluss bereitgestellt und einbezogen wurden. Sie betreffen geschäftliche Nutzung, keine Verbraucherabonnements. Abweichungen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung befugter Vertreter.
Ein Vertrag entsteht durch schriftliche Annahme eines hinreichend bestimmten Angebots oder einen beiderseits bestätigten Auftrag. Dieser nennt mindestens Parteien, Module, Umfang, Preis, Beginn und Laufzeit. Ein Angebot gilt für die angegebene Frist; fehlt diese, ist eine gesonderte Bestätigung durch RotoSuite erforderlich. Der Kunde steht für die Befugnis seines Vertreters ein.
Einkaufsbedingungen des Kunden gelten nur bei ausdrücklicher schriftlicher Annahme durch RotoSuite. Ein Websitelink ersetzt nicht die anwendbare Pflicht zur Bereitstellung bei Vertragsschluss.
3. Rangfolge und Auslegung
Zwingendes Recht geht vor. Für personenbezogene Daten haben zwingende Übermittlungsklauseln und danach der konkrete Auftragsverarbeitungsvertrag Vorrang. Im Übrigen gilt: angenommener Auftrag und ausdrückliche Abweichungen, einschlägige SLA- oder Projektanhänge für ihren Gegenstand, danach diese Bedingungen.
Die Datenschutzerklärung beschreibt Verarbeitung und erlaubt keine neuen Verarbeitungen. Werbung, Abbildungen, Demonstrationen und Entwicklungspläne versprechen keine unvereinbarten Funktionen, Ergebnisse oder Serviceniveaus. Bei Übersetzungen gilt die im Auftrag bestimmte Vertragssprache; fehlt sie, ist die niederländische Fassung maßgebend, soweit rechtlich zulässig.
4. Umfang des SaaS-Dienstes
Der Kunde erhält während der Laufzeit die vereinbarten Module und Kapazitäten. Nutzer, Organisationen, Standorte, Speicher, Transaktionen, KI-Verbrauch, Integrationen und Grenzen stehen im Auftrag oder in der Leistungsbeschreibung. Nicht jede beworbene Funktion ist in jedem Abonnement enthalten.
RotoSuite arbeitet sorgfältig und mit angemessener Fachkunde. Ohne ausdrückliche Ergebniszusage wird fachgerechtes Bemühen geschuldet. Die Software unterstützt Abläufe; der Kunde bleibt für Betrieb, Entscheidungen, gesetzliche Aufzeichnungen und physische Prozesse verantwortlich.
5. Nutzungsrecht und Zugangsverwaltung
RotoSuite gewährt während der Laufzeit ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für vereinbarte interne Geschäftszwecke und befugte Nutzer. Konzerngesellschaften, Externe und Leistungen für Dritte sind im vereinbarten Umfang zulässig. Eigentum an Software oder Rechte am Quellcode werden nicht erworben.
Der Kunde bestellt befugte Administratoren, vergibt angemessene Rollen und entzieht Zugang bei Austritt oder Funktionswechsel rechtzeitig. Nutzer schützen Zugangsdaten, verwenden verfügbare zusätzliche Authentifizierung angemessen und melden Missbrauchsverdacht sofort. Geteilte Konten oder Umgehung von Lizenzgrenzen sind außer bei ausdrücklich vereinbarten Funktionskonten unzulässig.
Der Kunde verantwortet befugte Nutzer in seinem Einflussbereich. RotoSuite bleibt für eigene Zugangssicherheit, Fehler und zurechenbaren unbefugten Zugriff verantwortlich.
6. Einführung, Migration und Mitwirkung
Einrichtung, Migration, individuelle Entwicklungen, Schulung und Integrationen sind nur im vereinbarten Umfang enthalten. Parteien dokumentieren Grundlagen, Abhängigkeiten, Aufgaben, Planung, Abnahmekriterien und feste Meilensteine. Der Kunde liefert rechtzeitig richtige Quelldaten, Ansprechpartner, Zugang und Entscheidungen.
Der Kunde bestimmt rechtmäßig migrierbare Daten und bewahrt eine nutzbare Quellkopie. Prüfung und Inbetriebnahme werden abgestimmt. Veraltete Dateien, fehlende Dokumentation oder Umfangsänderungen können Preis und Zeitplan beeinflussen; RotoSuite erläutert dies vor zusätzlichen Arbeiten.
Zusatzarbeiten und Kosten benötigen eine schriftliche Vereinbarung über Umfang und Preis oder Berechnung. Kundenverzug erlaubt keine unbegrenzten Mehrkosten. Ausdrücklich verbindliche Endtermine bleiben verbindlich; andere Planungen sind Richtwerte mit einer Pflicht zur Meldung wesentlicher Verzögerungen.
7. Bereitstellung und Abnahme
Bei Projekten mit Abnahmeverfahren prüft der Kunde die vereinbarten Kriterien und meldet konkrete Abweichungen. Ohne vereinbarte Frist stehen dafür zehn Arbeitstage nach eindeutiger Fertigstellungsanzeige zur Verfügung.
Abnahme und Restpunkte werden dokumentiert. Schweigen bedeutet keine automatische Annahme wesentlicher Mängel. Kleine Abweichungen ohne wesentliche Nutzungsbeeinträchtigung müssen bei angemessener Nachbesserungsvereinbarung die Inbetriebnahme nicht verhindern. Rechte wegen verborgener Mängel und laufende Pflichten bleiben bestehen.
8. Support und Leistungsniveaus
Kanäle, Supportzeiten, Prioritäten, Verfügbarkeit, Reaktionszeiten, Wiederherstellungsziele und Gutschriften gelten wie im Auftrag oder SLA bestimmt. Ohne spezielles SLA gibt es keine Zusage von Rund-um-die-Uhr-Support, vollständiger Verfügbarkeit oder garantierter Fehlerbehebungszeit.
RotoSuite bearbeitet Störungen sorgfältig nach Dringlichkeit und Auswirkung. Der Kunde liefert ausreichende Diagnoseangaben ohne unnötige sensible Daten. Eine Reaktionszielzeit garantiert keine Lösung innerhalb dieser Zeit.
Ein SLA soll Messung, Wartungsfenster, Ausnahmen und Eskalation regeln. Gutschriften begrenzen andere Rechte nur bei ausdrücklicher wirksamer Vereinbarung. Lieferantenstörungen sind nicht automatisch höhere Gewalt.
9. Wartung und Dienständerungen
RotoSuite darf den Dienst warten, absichern und weiterentwickeln. Geplante Wartung mit merklichen Auswirkungen wird soweit möglich vorher angekündigt und betrieblich abgestimmt. Dringende Sicherheitsprobleme können sofortiges Handeln mit schnellstmöglicher verantwortbarer Information erfordern.
Änderungen dürfen vereinbarte Kernfunktionen oder Sicherheit nicht ohne geeignete Lösung wesentlich verschlechtern. Wesentliche Änderungen, Folgen und Alternativen werden rechtzeitig erläutert. Bleibt eine wesentliche Verschlechterung innerhalb angemessener Zeit ungelöst, kann der Kunde den betroffenen Teil beenden und ungenutzte Vorauszahlungen anteilig zurückfordern.
Der Kunde verwendet unterstützte Browser und Geräte sowie geeignete Internetverbindungen. Kundenseitige Integrationen können Anpassungen erfordern; erhebliche Zusatzarbeiten werden vorher abgestimmt.
10. Zulässige Nutzung und Sicherheitsprüfungen
Kunden und Nutzer handeln rechtmäßig und achten Drittrechte. Schadsoftware, unerlaubter Zugriff, Umgehung von Sicherheit oder Grenzen, Störung anderer Umgebungen, rechtswidriger Spam und unzulässige Inhalte sind verboten.
Reverse Engineering, Kopieren oder Wiederverwendung von Softwareteilen ist nur aufgrund zwingender gesetzlicher Rechte oder Erlaubnis zulässig. Sicherheitsprüfungen mit Auswirkungen auf Verfügbarkeit oder fremde Daten werden vorher schriftlich abgestimmt. Schwachstellen können vertraulich gemeldet werden; unnötiges Sammeln, Ändern oder Offenlegen von Daten ist unzulässig.
RotoSuite untersucht Missbrauch verhältnismäßig. Maßnahmen betreffen soweit möglich nur betroffene Nutzer, Funktionen oder Daten und werden erläutert, soweit Recht und Sicherheit dies erlauben.
11. Kundendaten und Inhaltsrechte
Rechte an Kundendaten verbleiben beim Kunden oder berechtigten Dritten. RotoSuite erhält nur die für Leistung, Schutz und Support notwendigen Befugnisse, keine allgemeine Lizenz für Verkauf, Veröffentlichung oder eigenständige kommerzielle Wiederverwendung.
Der Kunde gewährleistet rechtmäßige Herkunft, Rechtsgrundlage, erforderliche Hinweise und Befugnis zur Verarbeitung. Er bestimmt Richtigkeit und Vollständigkeit seiner Geschäftsaufzeichnungen. RotoSuite bleibt für die richtige Ausführung eigener Weisungen und Maßnahmen verantwortlich.
Aggregierte Informationen sind nur anonym, wenn Personen und vertrauliche Kundeninhalte vernünftigerweise nicht mehr bestimmbar sind. Pseudonymisierung ist keine automatische Anonymisierung. Weiterverwendung außerhalb des Vertrags erfordert eine gesonderte rechtmäßige Vereinbarung.
12. Datenschutz und Auftragsverarbeitung
Vor der Auftragsverarbeitung schließen Parteien einen Vertrag nach Artikel 28 DSGVO. Er bestimmt Gegenstand, Dauer, Art, Zweck, Datenarten, Betroffene, Weisungen, Sicherheit, Unterauftragsverarbeiter, Standorte, Übermittlungen und Ende. Diese Bedingungen ersetzen die konkrete Spezifikation nicht.
RotoSuite verarbeitet nur nach dokumentierter Weisung, außer bei gesetzlicher Verpflichtung. Darüber wird der Kunde vorher informiert, sofern nicht verboten. Nach Auffassung von RotoSuite rechtswidrige Weisungen werden gemeldet, um eine rechtmäßige Lösung zu vereinbaren.
Befugte Personen sind zur Vertraulichkeit verpflichtet. RotoSuite leistet vereinbarte und gesetzlich erforderliche Hilfe bei Betroffenenrechten, Sicherheit, Datenschutzverletzungen, Folgenabschätzungen und Behördenkonsultation. Am Ende werden Daten nach Kundenwahl zurückgegeben oder gelöscht, vorbehaltlich gesetzlicher Ausnahmen und vereinbartem Backupauslauf.
Kunden erhalten Informationen und angemessene Prüfungsrechte. Planung, Vertraulichkeit und Schutz anderer Kunden dürfen geregelt werden, gesetzliche Prüfungs- und Aufsichtsrechte jedoch nicht faktisch verhindern. Kosten dürfen notwendige Mitwirkung nicht blockieren.
13. Unterauftragsverarbeiter und internationale Verarbeitung
Unterauftragsverarbeiter benötigen die im Auftragsverarbeitungsvertrag geregelte spezifische oder allgemeine schriftliche Genehmigung. Bei allgemeiner Genehmigung informiert RotoSuite vor Ergänzungen oder Austausch und ermöglicht angemessene Datenschutz-Einwände. Vor Beginn der betroffenen Verarbeitung suchen Parteien eine praktikable Lösung.
Unterauftragsverarbeiter erhalten geeignete gleichwertige Datenschutzpflichten. RotoSuite bleibt entsprechend der DSGVO für deren Erfüllung gegenüber dem Kunden verantwortlich. Ein vom Kunden selbst beauftragter Anbieter wird nicht allein durch Integration zum Unterauftragsverarbeiter von RotoSuite.
Drittlandübermittlungen benötigen einen gültigen Mechanismus sowie gegebenenfalls Garantien, Prüfung und ergänzende Maßnahmen. Beteiligte, Orte und Mechanismen werden dokumentiert. Eine ungeprüfte Zusage ausschließlich in einem Land oder einer Region erfolgender Verarbeitung wird nicht abgegeben.
14. Sicherheitsverantwortung
RotoSuite trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen unter Berücksichtigung von Risiko, Technikstand, Art und Umfang der Leistung. Die Sicherheitsanlage beschreibt konkrete Maßnahmen und zusätzliche Kundenanforderungen. Zertifizierungen und Standards sind nur bei ausdrücklicher Vereinbarung zugesichert.
Kunden sichern eigene Geräte, Netze, Identitäten, Integrationen und Rechte und nutzen verfügbare Sicherheitsfunktionen angemessen. Beide Seiten melden relevante Schwachstellen und Vorfälle rechtzeitig und begrenzen Auswirkungen. Absolute Sicherheit ist nicht garantierbar; angemessene Sicherheitsverpflichtungen bleiben bestehen.
15. Vorfälle und Datenschutzverletzungen
RotoSuite informiert den Kunden ohne unangemessene Verzögerung nach Bekanntwerden einer Verletzung auftragsweise verarbeiteter personenbezogener Daten. Die Erstmeldung enthält verfügbare relevante Fakten; weitere Angaben folgen erforderlichenfalls. Kontakte und kürzere Fristen werden im Auftragsverarbeitungsvertrag geregelt.
RotoSuite unterstützt Untersuchung, Schadensbegrenzung und Dokumentation. Der Kunde beurteilt als Verantwortlicher Behörden- und Betroffenenmeldungen. Interne Untersuchungen dürfen notwendige Meldungen nicht unnötig verzögern. Kommunikation über die andere Partei wird abgestimmt, soweit keine Rechtspflicht oder notwendige Dringlichkeit entgegensteht.
16. Backups, Wiederherstellung und Kontinuität
Umfang, Häufigkeit, Aufbewahrung und Wiederherstellung von Backups werden in Leistungsbeschreibung oder SLA bestimmt. Wiederherstellungszeit- und Datenverlustziele gelten nur bei ausdrücklicher Vereinbarung. Infrastrukturbackups sind nicht automatisch individuelle Archive oder eine Wiederherstellungsmöglichkeit für jede gelöschte Datei.
Kunden klären betriebliche Kontinuitäts- und gesetzliche Archivierungsanforderungen vor Nutzung. Exporte, Wiederherstellungsübungen und Ausweichmaßnahmen werden bei Bedarf vereinbart. RotoSuites Backup- und Wiederherstellungspflichten bleiben bestehen. Bei Verlust oder Beschädigung unterstützen beide Seiten Wiederherstellung und Schadensbegrenzung.
17. KI und erzeugte Ergebnisse
KI-Funktionen werden für den vereinbarten Einsatz und die Konfiguration bereitgestellt. Ausgaben können Fehler, Lücken oder falsche Quellen enthalten und müssen nicht einzigartig sein. Vor wichtigen Geschäfts-, Personal-, Sicherheits- oder Qualitätsentscheidungen organisiert der Kunde menschliche Prüfung.
Verbotene KI-Praktiken sind unzulässig. Einsätze mit zusätzlichen Rechtspflichten, etwa bestimmte Personal-, biometrische oder Sicherheitsfunktionen, benötigen vorab eine Prüfung von Zweck, Rollen, Dokumentation und Pflichten. Eine allgemeine Funktion bestätigt nicht die Zulässigkeit jeder Nutzung.
Soweit relevant werden Modellanbieter, übermittelte Daten, Speicherfristen und Bedingungen festgelegt. Allgemeines Modelltraining mit Kundeninhalten ist ohne gesonderte rechtmäßige, dokumentierte Vereinbarung unzulässig. Ausgaberechte folgen Gesetz und vereinbarten Anbieterbedingungen; ausschließlicher Urheberrechtsschutz jeder Ausgabe wird nicht garantiert.
Gesetzlich erforderliche Transparenz und angemessene Nutzerkenntnisse organisiert die jeweils verpflichtete Partei. Unmittelbar RotoSuite treffende Pflichten werden nicht ausschließlich auf den Kunden verlagert.
18. Produktion, Sicherheit und Mitarbeiterüberwachung
RotoSuite unterstützt Prozesse und Informationen. Ohne gesonderte schriftliche Vereinbarung und geeignete Prüfung ist der Dienst keine zertifizierte Maschinensicherung, Not-Aus-Einrichtung, Medizinprodukt oder autonome Sicherheitseinrichtung. Geeignete physische Sicherungen, Kontrollen, Wartung und Notfallverfahren bleiben notwendig.
Kunden gewährleisten rechtmäßige, verhältnismäßige Einrichtung von Kameras, Besprechungsaufnahmen, Phishingübungen, Personalbewertungen und Überwachung. Erforderlich sein können Information, Mitbestimmung, Folgenabschätzung, Zugangsbegrenzung und Aufbewahrungsregeln. Technische Möglichkeiten ersetzen keine Einwilligung oder gesetzliche Befugnis.
Maschinenintegrationen müssen ausgelesene Daten und mögliche Steuerungseinflüsse bestimmen. Physische Prozesse betreffende Inbetriebnahmen erfordern kontrollierte Validierung durch zuständige Fachleute.
19. Externe Dienste und Integrationen
Für direkt vom Kunden beauftragte Dienste gelten deren Bedingungen und Datenschutzvereinbarungen. Kunden beschaffen notwendige Lizenzen, Zugänge und Erlaubnisse. RotoSuite beschreibt Integrationsgrenzen und garantiert keine unbeeinflussbaren Drittanbieterfunktionen.
Ändern sich fremde APIs, Preise oder Dienste, werden Folgen und Alternativen abgestimmt. Zusatzkosten benötigen Vertragsgrundlage oder vorherige Vereinbarung. Für selbst zur Leistungserfüllung eingesetzte Lieferanten bleibt RotoSuite nach Vertrag und Gesetz verantwortlich.
20. Preise, Verbrauch und Preisänderungen
Preise, Währung, Abrechnungszeitraum, enthaltene Nutzung und Einmalkosten stehen im Auftrag. Geschäftliche Preise verstehen sich ohne Umsatzsteuer und einschlägige Abgaben, sofern nicht anders angegeben. Verbrauchsabhängige KI-, Speicher- oder Nachrichtenkosten erfordern vereinbarte Preise oder transparente Berechnung.
Vorhersehbare Grenzüberschreitungen und Folgen werden soweit möglich angekündigt. Mehrverbrauch erlaubt keine unbegrenzten Kosten. Festpreise innerhalb einer festen Laufzeit ändern sich nur durch zuvor vereinbarte Indexierung oder neue schriftliche Vereinbarung.
Neue Preise für eine folgende Periode können mindestens sechzig Tage vorher vorgeschlagen werden. Kunden müssen real prüfen und vor Inkrafttreten kündigen können. Ohne vereinbarten Mechanismus besteht kein unbeschränktes einseitiges Preiserhöhungsrecht während der laufenden Periode.
21. Rechnungen und Zahlung
Ohne andere Auftragsregelung sind Rechnungen innerhalb von dreißig Tagen zahlbar. Begründete Einwände werden zeitnah mitgeteilt; unstreitige Beträge bleiben fällig. Kurze Beanstandungsfristen lassen gesetzliche Rechte nicht automatisch entfallen.
Nach schriftlicher Erinnerung und angemessener Nachfrist können gesetzliche Handelszinsen und angemessene gesetzlich zulässige Einziehungskosten verlangt werden. Eine Dienstsperre erfordert zusätzlich das Verfahren und die Abwägung der Aussetzungsklausel. Zahlungsunfähigkeit ist für sich keine höhere Gewalt.
22. Laufzeit, Verlängerung und ordentliche Kündigung
Beginn und Anfangslaufzeit stehen im Auftrag. Ohne ausdrücklich vereinbarte Festlaufzeit läuft der Vertrag unbefristet und kann schriftlich mit einem Monat Frist beendet werden. Testphasen werden ohne vorherige Vereinbarung nicht stillschweigend kostenpflichtig.
Automatische Verlängerung setzt eine ausdrückliche Angabe von Verlängerungsdauer und Kündigungsfrist im Auftrag voraus. Andernfalls endet die feste Laufzeit, sofern keine Fortsetzung vereinbart wird. Kündigungen erfolgen an den Vertragskontakt oder unsere Kontaktadressen und werden bestätigt.
Zwingende Wechselrechte für Datenverarbeitungsdienste bleiben trotz längerer kommerzieller Laufzeit bestehen. Entgelte für vorzeitige Beendigung müssen vorher transparent und wirksam vereinbart werden und dürfen gesetzliche Wechselrechte nicht aushöhlen.
23. Vorübergehende Aussetzung
RotoSuite darf Zugang verhältnismäßig beschränken, soweit dies wegen ernster Sicherheitsgefahr, rechtswidriger Nutzung, Rechtspflicht oder nach Warnung und angemessener Nachfrist fortdauernder wesentlicher Vertragsverletzung erforderlich ist. Bei unmittelbarer Gefahr kann sofort gehandelt und danach schnellstmöglich informiert werden.
Maßnahmen beschränken sich soweit möglich auf betroffene Teile. Parteien unterstützen Wiederherstellung und Folgenbegrenzung. Aussetzung erlaubt nicht automatisch Datenvernichtung oder Blockierung gesetzlicher Exportrechte. Nach Wegfall des Grundes wird Zugang ohne unnötige Verzögerung wiederhergestellt.
24. Beendigung wegen Vertragsverletzung
Bei hinreichend schwerer zurechenbarer Verletzung kann jede Partei ganz oder teilweise beenden, grundsätzlich nach schriftlicher Aufforderung mit angemessener Abhilfefrist. Bei dauerhafter Unmöglichkeit oder gesetzlicher Entbehrlichkeit ist keine solche Aufforderung nötig. Die Beendigung muss verhältnismäßig sein.
Für Insolvenz, Einstellung des Betriebs und ähnliche Umstände gelten gesetzliche Möglichkeiten und Grenzen. Zwingende Insolvenz- und Kontinuitätsregeln bleiben erhalten. Bei Beendigung wegen RotoSuites Vertragsverletzung werden nicht erbrachte vorausbezahlte Teile anteilig erstattet; sonstige wirksame Ansprüche bleiben bestehen.
25. Anbieterwechsel, Export und EU-Datenverordnung
Soweit Kapitel VI der europäischen Datenverordnung anwendbar ist, gehen folgende Regeln widersprechenden Klauseln vor. Kunden können zu einem anderen Anbieter oder eigener Infrastruktur wechseln oder Löschung verlangen. Die Ankündigungsfrist zum Wechselbeginn beträgt höchstens zwei Monate; der anschließende Übergang grundsätzlich höchstens dreißig Kalendertage.
Bei technischer Undurchführbarkeit begründet RotoSuite dies innerhalb von vierzehn Arbeitstagen nach dem Antrag und nennt eine alternative Übergangsfrist von höchstens sieben Monaten. Kunden dürfen selbst einmal um einen für ihre Zwecke angemessenen Zeitraum verlängern. RotoSuite leistet angemessene Hilfe, schützt Sicherheit und Kontinuität und informiert über bekannte Risiken. Nach Übergang stehen mindestens dreißig Kalendertage zur Datenabholung bereit.
Bis 12. Januar 2027 dürfen vorher bekannt gegebene Wechselentgelte gesetzlich zulässige tatsächliche Kosten nicht übersteigen. Ab diesem Datum fallen keine Wechselentgelte einschließlich notwendiger Datenübertragung an. Reguläre Dienstentgelte und gesondert beauftragte Zusatzleistungen werden abgegrenzt; verpflichtende Hilfe darf nicht als optional umbenannt werden.
Ausnahmen für bestimmte individuelle oder nicht produktive Dienste gelten nur bei tatsächlich erfüllten Voraussetzungen und angemessener vorheriger Information.
26. Export und Löschung durchführen
Exitvereinbarungen bestimmen exportierbare Eingaben, Ausgaben, Metadaten und digitale Vermögenswerte, Formate, Zugang, Abhängigkeiten, Verantwortlichkeiten und technische Grenzen. Vor Vertragsschluss stellt RotoSuite notwendige Dienstinformationen einschließlich des einschlägigen Onlineverzeichnisses zu Datenstrukturen und Exportformaten bereit. Modulbeschreibungen garantieren keine vollständige Übertragbarkeit jeder Oberfläche oder externen Integration.
Geschützte interne Software, Geschäftsgeheimnisse und fremde Kundendaten sind bei zulässigen gesetzlichen Ausnahmen nicht herauszugeben, ohne einen wirksamen Wechsel zu behindern. Soweit vorgeschrieben werden gängige maschinenlesbare Formate und erforderliche Schnittstellen angeboten. Berechtigung und sichere Übergabe werden abgestimmt.
Beim gesetzlichen Wechsel endet der betroffene Vertrag nach erfolgreichem Abschluss; wählt der Kunde ausschließlich Löschung, endet er nach der anwendbaren Ankündigungsfrist. RotoSuite bestätigt die Beendigung. Sonstige Beendigungen richten sich nach dem Auftrag. Nach der Abholfrist werden betroffene Daten gelöscht, soweit keine notwendige gesetzliche Aufbewahrung gilt. Backupauslauf, Löschbestätigung und fortgesetzte Teile werden dokumentiert. Vertraulichkeit und Sicherheit gelten während des Exits und für verbleibende Kopien weiter.
27. Geistiges Eigentum und Verletzungsansprüche
Rechte an RotoSuite, Software, Dokumentation, Gestaltung und allgemeinen Verbesserungen bleiben bei RotoSuite oder Lizenzgebern. Zahlung für Individualleistungen überträgt nicht allein Eigentum; Abtretung oder erweiterte Lizenz benötigen eine schriftliche Vereinbarung. Kunden behalten Rechte an eigenen Inhalten und Materialien.
Bei begründetem Vorwurf einer Schutzrechtsverletzung durch den unveränderten vereinbarten Dienst informieren und unterstützen sich Parteien. RotoSuite kann Nutzungsrechte beschaffen, einen funktional geeigneten Ersatz liefern oder den betroffenen Teil mit anteiliger Erstattung ungenutzter Vorauszahlungen beenden. Haftungsregeln bleiben anwendbar.
Dies gilt nicht, soweit der Vorwurf auf rechtswidrigen Kundeninhalten, unvereinbarten Änderungen oder vertragsfremder Nutzung beruht. Vergleiche mit Anerkenntnissen, Zahlungen oder Pflichten für die andere Partei benötigen deren Zustimmung.
28. Vertraulichkeit und Referenzen
Parteien schützen als vertraulich bezeichnete oder ihrer Natur nach vertrauliche Informationen, verwenden sie nur zur Vertragsdurchführung und teilen sie nur mit erforderlichen, angemessen gebundenen Personen oder Beratern.
Ausgenommen sind nachweislich bereits rechtmäßig bekannte, ohne Verletzung öffentliche, unabhängig entwickelte oder rechtmäßig von Dritten erhaltene Informationen. Gesetzliche Offenlegung bleibt auf das Notwendige beschränkt möglich, mit vorheriger Information soweit erlaubt.
Geheimhaltung gilt nach Vertragsende fort, solange Informationen vertraulich bleiben; für personenbezogene Daten gelten zusätzliche Pflichten. RotoSuite verwendet Kundennamen, Logos oder Fallstudien nicht ohne vorherige Erlaubnis als öffentliche Referenz.
29. Haftung und Schadensbegrenzung
Jede Partei haftet für rechtlich zurechenbare Vertragsverletzungen und unerlaubte Handlungen. Soweit Erfüllung möglich bleibt, erhält die verletzende Partei nach hinreichend bestimmter schriftlicher Mitteilung zunächst angemessene Gelegenheit zur Abhilfe.
Ohne andere schriftliche Vereinbarung ist RotoSuites gesamte vertragliche Haftung pro Vertragsjahr auf zwölf Monate gezahlter oder geschuldeter Entgelte des betroffenen Dienstes begrenzt. Bei kürzerer bisheriger Dauer werden vereinbarte regelmäßige Entgelte auf zwölf Monate hochgerechnet. Zusammenhängende Ereignisse gelten als eines im Jahr des ersten Ereignisses.
Die Begrenzung umfasst angemessene unmittelbare Untersuchungs-, Behebungs-, Datenwiederherstellungs-, Minderungs- und vorübergehende Ersatzkosten. Entgangener Gewinn, ausgebliebene Einsparungen und reine Folgeschäden sind soweit zulässig ausgeschlossen. Eine bloße Bezeichnung kann zwingendes Recht nicht umgehen.
Begrenzungen gelten nicht bei Vorsatz oder bewusster Leichtfertigkeit der Unternehmensleitung, zurechenbarem Tod oder Personenschaden sowie sonst gesetzlich nicht beschränkbarer Haftung. DSGVO-Schadensersatzrechte Betroffener und Behördenbefugnisse bleiben unberührt. Parteien mindern Schäden angemessen und melden Ansprüche zeitnah; gesetzliche Verjährungsfristen gelten weiter.
30. Höhere Gewalt
Leistungspflichten entfallen nur soweit nicht zurechenbare, vernünftigerweise unbeeinflussbare Umstände sie tatsächlich verhindern. Ursache, Folgen und erwartete Dauer werden mitgeteilt und angemessene Minderungsmaßnahmen getroffen. Cyberangriffe, Lieferantenausfälle oder Personalmangel allein beweisen keine höhere Gewalt; Vorsorge und Risikoverteilung bleiben maßgeblich.
Nach mehr als sechzig Tagen wesentlicher Verhinderung kann jede Partei den betroffenen Teil schriftlich beenden, sofern keine andere angemessene Lösung vereinbart ist. Nicht erbrachte Vorauszahlungen werden anteilig erstattet. Entgelte für ordnungsgemäß erbrachte Leistungen, Vertraulichkeit, Datenschutz und notwendige Exitmitwirkung bleiben soweit ausführbar bestehen.
31. Demonstrationen, Tests und Betafunktionen
Dauer, Umfang und Einschränkungen von Test- oder Betanutzung werden vorab erläutert. Verwenden Sie vorzugsweise fiktive oder ausreichend anonymisierte Daten. Personenbezogene Daten benötigen angemessene Vereinbarungen und Sicherheit.
Betas können geändert oder eingestellt werden und sind ohne gesonderte Vereinbarung keine alleinige Grundlage geschäftskritischer Prozesse. Datenschutz und Vertraulichkeit bleiben verbindlich. Kostenpflichtige Fortsetzung, automatische Umwandlung sowie Speicherung oder Löschung von Testdaten bedürfen ausdrücklicher Regelung.
32. Bedingungsänderungen und Vertragsübernahme
Neue Bedingungen gelten für neue Verträge nach wirksamer Vereinbarung. Wesentliche Änderungen bestehender Verträge werden mindestens sechzig Tage vorher schriftlich erläutert vorgeschlagen und gelten nur aufgrund eines wirksam vereinbarten Mechanismus oder Annahme. Ein bloßer Austausch dieser Webseite ändert bestehende Verträge nicht.
Bei wesentlichen nachteiligen Änderungen über einen wirksamen Mechanismus erhält der Kunde angemessene Gelegenheit, den betroffenen Teil vorher zu beenden. Notwendige Gesetzesanpassungen werden mit Erläuterung und möglichst viel Vorbereitungszeit umgesetzt.
Vertragsübernahme erfordert gesetzlich notwendige Mitwirkung und darf Datenschutz, Serviceniveaus oder bestehende Rechte nicht umgehen. Wesentlich leistungsrelevante Änderungen werden rechtzeitig mitgeteilt.
33. Recht, Streitigkeiten und Schlussbestimmungen
Es gilt niederländisches Recht unter Erhalt vorrangiger zwingender Vorschriften. Das UN-Kaufrecht wird soweit relevant ausgeschlossen. Befugte Ansprechpartner versuchen zunächst innerhalb von dreißig Tagen eine Lösung; Eilmaßnahmen und gesetzliche Fristen müssen nicht warten.
Ohne andere schriftliche Vereinbarung entscheidet das zuständige Gericht am satzungsmäßigen Sitz des Anbieters, soweit diese Gerichtsstandsvereinbarung zulässig ist. Gesetzliche Rechte Betroffener und Aufsichtsbefugnisse bleiben bestehen.
Unwirksame Klauseln lassen selbstständig fortbestehende Teile unberührt. Parteien ersetzen sie durch eine rechtmäßige, dem Zweck möglichst entsprechende Regelung ohne Umgehung zwingenden Rechts. Nicht sofortige Rechtsausübung bedeutet keinen automatischen Verzicht.
34. Vereinbarungen vor Inbetriebnahme
Enterprise-Einführungen brauchen konkrete Vereinbarungen zusätzlich zu allgemeinen Bedingungen. Einschlägige Punkte werden vor Beginn der Verarbeitung oder Leistung dokumentiert. Offene Punkte sind keine stillschweigenden Garantien.
- Auftrag: Rechtsträger, Module, Nutzer, Standorte, Grenzen, Preise, Steuern, Beginn, Laufzeit, Verlängerung und Kündigung.
- Einführung: Migration, Rollen, Abhängigkeiten, Schulung, Planung, Abnahme und Freigabe zusätzlicher Arbeiten.
- SLA: Supportzeiten, messbare Verfügbarkeit, Wartung, Eskalation, vereinbarte Gutschriften und Wiederherstellungsziele.
- Auftragsverarbeitung: Weisungen, Daten- und Personenkategorien, Standorte, Sicherheit, Unterauftragsverarbeiter, Übermittlungen, Prüfungen, Vorfallkontakte und Aufbewahrung.
- KI und Integrationen: Anbieter, zulässige Daten, Zwecke, menschliche Prüfung, Bedingungen und Verbrauchspreise.
- Exit: exportierbare Daten und Metadaten, Formate und Schnittstellen, Wechselplanung, gesetzliche Fristen, Löschung und Backupauslauf.
Fragen zu Datenschutz oder Verträgen?
Wenden Sie sich an Sander oder Marthijn. Nennen Sie bei Datenschutzanfragen die Organisation und die betreffende Verarbeitung. Senden Sie keine Passwörter oder vollständigen Ausweiskopien.